Fahrtenkonzept an der Erich Kästner-Schule Bad Salzuflen
Fahrtenkonzept der EKS
Grundsätze aus dem Schulgesetz
1 Allgemeines
Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden." So werden die Schulfahrten im Schulgesetz NRW definiert.
Das Fahrtenkonzept der Erich Kästner-Schule sieht vor, dass die Fahrten jeweils von Schuljahr zu Schuljahr zwischen den Stufen Mittelstufe und Oberstufe wechseln. D.h. im Schuljahr 24/25 reisen die Klassen der Oberstufe Klasse 8 und 10 und im nächsten Schuljahr 25/26 findet der Wechsel statt und die Jahrgänge 5-7 haben Gelegenheit, Klassenfahrten zu planen und stattfinden zu lassen.
Der Preis pro Klassenfahrt sollte einen Betrag von 250 € pro Person nicht überschreiten.
Festgelegt wurde weiterhin, dass die Klasse 10 jedes Jahr ihre Abschlussfahrt machen
kann. Es kann zudem eine Seminarfahrt nach Bielefeld von der Klasse 10 durchgeführt
werden.
Die neunten Klassen sind von Klassenfahrten ausgeschlossen, damit eine "Häufung" in
der Oberstufe minimiert werden kann.
Die Klassenfahrten können einen Zeitraum von 3-5 Tage umfassen.
Es können Ziele in der näheren Umgebung in den unteren Klassen gewählt werden, um
Eltern und auch Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, abends daheim schlafen
zu können. Dies ermöglicht es auch Schülerinnen und Schüler, die eine größere
Beeinträchtigung haben und denen eine Übernachtung außerhalb nicht möglich ist,
abends abgeholt werden zu können und somit an den gemeinschaftlichen Aktionen am
Tag teilzunehmen.
Häufig werden Klassenfahrten von Klassen gemeinsam geplant, um Bus- und Unterhaltskosten einsparen zu können.
Klassenfahrtsziele sind in den letzten Jahren unter anderem Scharbeutz, Schloss Dankern, aber auch Reisen zur nahe gelegenen Jugendherberge Porta Westfalica oder Osnabrück.
Schülerinnen und Schülern sollen die Möglichkeit erhalten, eine pädagogisch wertvolle Erfahrung außerhalb des Klassenzimmers zu erleben. Die Klassenfahrt fördert den sozialen Zusammenhalt, Teamarbeit und Verantwortungsbewusstsein. Zudem haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, neue Orte zu entdecken, kulturelle oder historische Stätten zu besuchen und praktisches Wissen zu erwerben. Klassenfahrten werden am ersten Elternabend eines Schuljahres den Eltern vorgestellt, d.h. Aktivitäten und anfallende Kosten anschaulich dargestellt. Sie wird von der Elternschaft abgestimmt und wenn eine Mehrheit dafür gestimmt hat, endgültig geplant gebucht und ein Konto zur Zahlung angeboten, so dass auch eine Ratenzahlung möglich ist.
4 Teilnahmepflichten
(...)
Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist
bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und
zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine
Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den
Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung
erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der
Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag
bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht
einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen
unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt. (Richtlinien für Schulfahrten
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19.03.1997 (GABl. NW. I S.
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